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CitrusAd – Werbekundenvereinbarung

Version 1.0 Gültig ab dem 1. September 2017

Bitte lesen Sie die folgende rechtsverbindliche Werbekundenvereinbarung zwischen Citrus Ad International Ltd, einem Unternehmen aus Delaware (Citrus) und dem Werbekunden für die Nutzung der Online-Werbeplattform von Citrus, wie in der Servicebeschreibung (System) und den Diensten beschrieben, sorgfältig durch. Durch Anklicken der Schaltfläche „Ich akzeptiere“ (oder einer Schaltfläche oder eines Kontrollkästchens mit ähnlichem Wortlaut oder ähnlicher Bedeutung) oder durch die Nutzung des Systems oder der Dienste bestätigt der Werbekunde, dass er die Bedingungen dieser Werbekundenvereinbarung gelesen und verstanden hat und sich mit ihnen einverstanden erklärt. Wenn der Werbekunde mit den Bedingungen dieser Werbekundenvereinbarung nicht einverstanden ist, sollte er sich nicht für die Dienste registrieren oder das System oder die Dienste nutzen. Bestimmte großgeschriebene Begriffe in dieser Werbekundenvereinbarung sind in Abschnitt 12 unten definiert.​

Die folgenden Bestimmungen können Verbraucherschutzgesetzen unterliegen, einschließlich des australischen Verbraucherschutzgesetzes, die die Möglichkeit eines Haftungsausschlusses einschränken oder Garantien oder Bedingungen beinhalten oder Verpflichtungen auferlegen, die nicht geändert, eingeschränkt oder ausgeschlossen werden können (außer in einem begrenzten Umfang). Jeder Gewährleistungsausschluss und jede Haftungsbeschränkung gilt vorbehaltlich der Rechte, die Sie unter solchen Gesetzen haben können.

Diese Werbekundenvereinbarung beinhaltet die Datenschutzerklärung und Nutzungsrichtlinie (Richtlinien) von Citrus und alle anderen referenzierten Richtlinien und Anhänge, einschließlich der Dokumentation. Der Werbekunde muss auch die Nutzungsbedingungen für die als Teil des Systems verwendete reCAPTCHA-Software von Google einhalten, deren aktuelle Bedingungen unter https://www.google.com/intl/en/policies/privacy/ und https://www.google.com/intl/en/policies/terms/ zu finden sind.

1. Registrierung

Der Werbekunde muss das Formular zur Kontoregistrierung auf der Anmeldeseite für Werbekunden auf der Website ausfüllen, um das System und die Dienste nutzen zu können. Der Werbekunde muss wahrheitsgemäße, genaue, aktuelle und vollständige Informationen angeben, wie sie im Formular zur Kontoregistrierung verlangt werden. Citrus behält sich das Recht vor, die Registrierung von Konten zu verweigern oder Konten zu löschen, die sie aus irgendeinem Grund nach eigenem Ermessen für unangemessen halten. Das System und die Dienste stehen nur Personen zur Verfügung, die nach geltendem Recht rechtsverbindliche Verträge abschließen können. Die Nutzung des Systems und der Dienste durch den Werbekunden hängt davon ab, dass Citrus die Registrierung des Kontos des Werbekunden genehmigt und dem Werbekunden ein Konto (Konto) zuweist. Citrus wird den Werbekunden bei Einrichtung des Kontos benachrichtigen. Der Werbekunde darf nur ein Konto haben, das für seine Interaktion mit allen Kunden im System gilt. Der Werbekunde garantiert, dass kein unbefugter Benutzer Zugang zum Konto hat.​

Als Teil des Registrierungsprozesses gibt der Werbekunde gültige Kreditkartendaten oder andere vereinbarte Zahlungsmodalitäten an, um die Zahlung der Gebühren zu ermöglichen, sowie eine E-Mail-Adresse und ein Passwort für sein Konto. Der Werbekunde ist für die Aufrechterhaltung der Sicherheit seines Kontos, der Passwörter, der privaten Schlüssel, der API-Schlüssel und für alle Verwendungen des Kontos und die Nutzung des Systems und der Dienste verantwortlich.

2. System und Dienste

Citrus wird sich in angemessener Weise bemühen, das System zur Verfügung zu stellen und die Dienste für den Werbekunden in Übereinstimmung mit der Servicebeschreibung zu erbringen.

Der Werbekunde ermächtigt Citrus, Anzeigen, Links und andere Inhalte des Werbekunden (Anzeigen oder Inhalte) auf den Websites und mobilen Anwendungen der Kunden (Websites) zu platzieren. Der Werbekunde ist allein verantwortlich für alle:

  • (a) Inhalte;
  • (b) Ad-Trafficking- oder Targeting-Entscheidungen (wie z. B. Schlüsselwörter) (Ziele);
  • (c) Websites, zu denen Anzeigen die Nutzer weiterleiten, zusammen mit den zugehörigen URLs und Weiterleitungen (Landing-Pages); und
  • (d) auf Landing-Pages beworbene Dienstleistungen und Produkte.

Das System ist eine Online-Werbeplattform, auf der der Werbekunde Citrus ermächtigt, automatisierte Tools zur Formatierung von Anzeigen zu verwenden. Citrus kann dem Werbekunden bestimmte optionale Systemfunktionen zur Verfügung stellen, um den Werbekunden bei der Auswahl und Erstellung von Zielen und Inhalten zu unterstützen, einschließlich des Angebots von Rabatten und Gratisproben. Der Werbekunde ist nicht verpflichtet, diese optionalen Targeting- und Inhaltsfunktionen zu nutzen und kann sich für oder gegen die Nutzung dieser Funktionen entscheiden, aber wenn der Werbekunde diese Funktionen nutzt, ist er allein für die Ziele und den Inhalt verantwortlich. Citrus und Kunden können eine bestimmte Anzeige oder ein bestimmtes Ziel jederzeit aus beliebigen Gründen ablehnen, entfernen oder verschieben, z. B. wenn es gegen die Richtlinien verstößt, wenn Citrus der Meinung ist, dass die Anzeige oder das Ziel Citrus oder einen Kunden einer Haftung aussetzen würde, oder wenn der Kunde eine Anzeige für sein Eigenmarkenprodukt anzeigen möchte. Citrus kann das System und die Dienste jederzeit ändern oder kündigen.

In Anbetracht der in dieser Werbekundenvereinbarung dargelegten Bedingungen gewährt Citrus dem Werbekunden ein nicht exklusives, nicht übertragbares, widerrufliches Recht zur Nutzung des Systems und der Dienste in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Werbekundenvereinbarung, der Servicebeschreibung und allen geltenden Gesetzen.

Der Werbekunde wird keinen Dritten dazu ermächtigen:

  • (a) automatisierte, betrügerische oder anderweitig ungültige Impressionen, Anfragen, Klicks oder Konversionen zu generieren; oder
  • (b) automatisierte Mittel oder Formen des Scraping oder der Datenextraktion zu verwenden, um auf werbebezogene Informationen von Citrus von einer Website zuzugreifen, abzufragen oder anderweitig zu sammeln, es sei denn, dies wird ausdrücklich von Citrus gestattet.

Der Werbekunde wird Mitteilungen in Bezug auf Anzeigen auf Websites unter dieser Werbekundenvereinbarung nur an Citrus richten.

Der Werbekunde darf das System und die Dienste nur in und für seine eigenen internen Zwecke und Geschäftsabläufe nutzen. Der Werbekunde darf das System oder die Dienste nicht als Dienstleistung für Dritte nutzen, es sei denn, der Werbekunde ist ein Wiederverkäufer und Citrus hat den Werbekunden ausdrücklich dazu autorisiert. Es wird keine Lizenz und kein Recht gewährt, das System oder die Dienste, auf die der Werbekunde zugreift, ganz oder teilweise zu nutzen, zu reproduzieren, zu übersetzen, umzugestalten, zu modifizieren, zu verbessern, darzustellen, zu verkaufen, zu vermieten, zu unterlizenzieren oder anderweitig zu vertreiben, zu übertragen oder zu veräußern, es sei denn, dies ist ausdrücklich in dieser Werbekundenvereinbarung vorgesehen.

Citrus ist berechtigt, die Nutzung des gesamten Systems oder der Dienste durch den Werbekunden oder einen Teil davon ohne Haftung gegenüber dem Werbekunden sofort auszusetzen oder einzuschränken,

  • (a) wenn dies aus technischen Gründen, zur Wartung des Systems oder aus betrieblichen Gründen erforderlich ist,
  • (b) wenn der Werbekunde gegen andere Bestimmungen dieser Werbekundenvereinbarung oder gegen die Richtlinien verstößt, oder
  • (c) wenn Citrus der Ansicht ist, dass der Werbekunde durch seine Nutzung des Systems oder der Dienste illegale oder betrügerische Aktivitäten begangen hat oder begehen könnte.

Citrus stellt dem Werbekunden den Support zur Verfügung, um allgemeine Probleme im Zusammenhang mit dem Konto und der Nutzung des Systems und der Dienste durch den Werbekunden zu lösen. Dieser Support umfasst den Zugriff auf die Dokumentation. Der effizienteste Weg, um Unterstützung zu erhalten, ist die Überprüfung der Dokumentation. Wenn der Werbekunde nach der Überprüfung der Dokumentation immer noch Probleme oder Fragen hat, sollte der Werbekunde Citrus unter [email protected] kontaktieren.

Der Werbekunde kann die Dienste jederzeit kündigen, indem er aufhört, Kampagnen an das System zu senden.

3. Anzeigekampagnen und Bieterverfahren

Der Werbekunde kann Kampagnen konfigurieren und sie in Übereinstimmung mit der Dokumentation an das System übermitteln. Sobald eine Kampagne an das System übermittelt wurde, wird das System automatisch Gebote im Namen des Werbekunden für seine Anzeigen abgeben, die auf einer oder mehreren Positionen auf einer oder mehreren Websites angezeigt werden sollen (Gebote). Die Gebote entsprechen der vom Werbekunden für jede Kampagne festgelegten Konfiguration. Wenn ein Gebot des Werbekunden vom System akzeptiert wird, wird die Anzeige des Werbekunden auf der oder den Websites oder an der oder den vereinbarten Positionen auf der oder den Websites angezeigt und der Werbekunde muss die Klickgebühren in Bezug auf die Einblendung dieser Anzeige auf einer Website zahlen.​

Der Werbekunde erkennt an und stimmt zu, dass der Prozess der Gebotssuche, -abgabe und -annahme durch das System automatisiert wird, vorbehaltlich der von Kunden im System eingestellten Konfigurationen und der vom Werbekunden für jede Kampagne festgelegten Konfigurationen. Sobald ein Gebot von oder im Namen des Werbekunden an das System übermittelt wurde, kann es nicht mehr zurückgezogen werden, und das Gebot stellt ein Angebot an Citrus dar, die Anzeige zu den Bedingungen des Gebots anzuzeigen, das, wenn es vom System angenommen wird, zu einer verbindlichen Vereinbarung wird, die Anzeige zu den Bedingungen des Gebots und dieser Werbekundenvereinbarung anzuzeigen, auch in Bezug auf die Zahlung der Gebühren.

Der Werbekunde haftet für alle Gebühren, die im Zusammenhang mit einem eingegebenen und vom System akzeptierten Gebot zu zahlen sind, und zwar unter allen Umständen, auch wenn das Gebot irrtümlich abgegeben wurde oder wenn das Gebot nicht vom Werbekunden autorisiert wurde (strittiges Gebot), es sei denn, das strittige Gebot wurde durch Fahrlässigkeit, Betrug oder Fehlverhalten von Citrus, einen Verstoß gegen diese Werbekundenvereinbarung durch Citrus oder Fehler im System verursacht.

4. Anzeigenschaltung und Stornierung

Der Werbekunde darf keine Anzeigen bereitstellen, die Malware, Spyware oder anderen bösartigen Code enthalten, oder wissentlich gegen Sicherheitsmaßnahmen des Systems verstoßen oder diese umgehen.

Sofern eine Richtlinie, die Dokumentation, die System-Benutzeroberfläche oder diese Werbekundenvereinbarung nichts anderes vorsieht, kann jede Partei jede Anzeige jederzeit vor dem früheren Zeitpunkt der Anzeigenauktion oder -schaltung stornieren. Wenn der Werbekunde jedoch eine Anzeige nach einem von Citrus angegebenen Verpflichtungsdatum storniert (z. B. bei einer reservierungsbasierten Kampagne), dann ist der Werbekunde für alle Stornierungsgebühren verantwortlich, die Citrus dem Werbekunden mitgeteilt hat (falls zutreffend), und die Anzeige kann trotzdem veröffentlicht werden. Stornierte Anzeigen werden in der Regel innerhalb von 8 Geschäftsstunden oder wie in einer Richtlinie oder der System-Benutzeroberfläche beschrieben eingestellt, und der Werbekunde bleibt verpflichtet, alle Gebühren für die geschalteten Anzeigen zu zahlen. Der Werbekunde muss die Stornierung von Anzeigen wie folgt vornehmen:

  • (a) online über das Konto, wenn die Funktionalität verfügbar ist;
  • (b) wenn diese Funktionalität nicht verfügbar ist, mit einer Mitteilung an Citrus per E-Mail an den Kundenbetreuer des Werbekunden; oder
  • (c) wenn der Werbekunde keinen Kundenbetreuer hat, mit Mitteilung an Citrus per E-Mail an [email protected].

5. Zahlungen

Der Werbekunde muss die Gebühren zu dem oder den von Citrus festgelegten Zeitpunkt(en) oder wie anderweitig in der Dokumentation dargelegt an Citrus zahlen. Die Gebühren und Rabattbeträge verstehen sich exklusive Waren- und Dienstleistungssteuer (GST) oder anderer anwendbarer Steuern.

Zu dem Zeitpunkt, an dem der Werbekunde eine Kampagne an das System übermittelt, gibt der Werbekunde einen Budgetbetrag für die Kampagne (Kampagnenbudget) an, der den maximalen Betrag an Gebühren (einschließlich GST und Steuern) darstellt, den der Werbekunde bereit ist, in Bezug auf die Kampagne zu zahlen. Zu dem Zeitpunkt, an dem der Werbekunde eine Kampagne an das System übermittelt, ermächtigt der Werbekunde Citrus, diesen Betrag von der Kreditkarte des Werbekunden abzubuchen, sodass der Saldo des Kontos des Werbekunden dem Kampagnenbudget entspricht. Citrus kann Abzüge von der Kreditkarte des Werbekunden für mehrere Kampagnen zusammenfassen, sodass der Saldo des Kontos des Werbekunden jederzeit und von Zeit zu Zeit der Summe aller Kampagnenbudgets für alle aktuellen und ausstehenden Kampagnen des Werbekunden im System entspricht. Der Werbekunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass eine Kampagne beendet wird, sobald das Kampagnenbudget für diese Kampagne vollständig aufgebraucht ist.

Der Werbekunde ermächtigt Citrus, alle Gebühren und jegliche GST oder andere anwendbare Steuern vom Konto des Werbekunden abzuziehen.

Ein gemäß Abschnitt 5.2 auf dem Konto des Werbekunden gutgeschriebener Betrag ist nicht erstattungsfähig, sofern in diesem Werbekundenvertrag nichts anderes bestimmt ist. Wird ein dem Konto des Werbekunden gemäß Abschnitt 5.2 gutgeschriebener Betrag im Laufe einer Kampagne nicht vollständig verbraucht, verbleibt der Restbetrag auf dem Konto des Werbekunden und kann für zukünftige Kampagnen verwendet werden. Solche Gutschriften müssen innerhalb von 12 Monaten ab dem Datum, an dem sie dem Konto des Werbekunden gutgeschrieben wurden, verwendet werden, woraufhin sie ohne Haftung gegenüber Citrus verfallen.

Der Werbekunde muss Citrus genaue und vollständige Rechnungs- und Kreditkarteninformationen zur Verfügung stellen, und der Werbekunde muss diese Informationen stets aktuell halten.

Citrus wird dem Werbekunden keine Rechnungen für die Gebühren zustellen oder zusenden, aber solche Rechnungen werden auf der Website zur Ansicht oder zum Download zur Verfügung stehen.

Wenn Citrus nicht in der Lage ist, eine automatische Zahlung von der Kreditkarte des Werbekunden auf das Konto des Werbekunden zu veranlassen oder anderweitig nicht in der Lage ist, fällige Gebühren oder andere Kosten vom Werbekunden einzuziehen, kann Citrus den Zugang des Werbekunden zum System und den Diensten einstellen, ohne den Werbekunden zu benachrichtigen. Dies hat keinen Einfluss auf ein Kündigungsrecht gemäß Abschnitt 6.3.

Der Werbekunde ist für die Zahlung aller Steuern verantwortlich, die mit den Diensten und seinem Zugang zum System verbunden sind, mit Ausnahme von Steuern, die auf dem Nettoeinkommen oder dem Vermögen von Citrus basieren. Wenn Citrus rechtlich verpflichtet ist, Steuern zu zahlen oder einzuziehen, für die der Werbekunde gemäß dieses Abschnitts verantwortlich ist, wird der entsprechende Betrag dem Werbekunden in Übereinstimmung mit dieser Werbekundenvereinbarung in Rechnung gestellt und von ihm bezahlt.

Die Berechnung der Gebühren erfolgt auf der Grundlage der Aufzeichnungen und der Buchhaltung von Citrus. Die Gebühren basieren ausschließlich auf den Messungen von Citrus aus dem System und den entsprechenden Abrechnungsmetriken (z. B. Klickgebühren). Jeder Teil einer Gebühr, der nicht in gutem Glauben bestritten wird, muss vom Werbekunden in voller Höhe bezahlt werden. Der Werbekunde ist nicht berechtigt, fällige Zahlungen gemäß dieser Werbekundenvereinbarung mit fälligen Zahlungen von Citrus zu verrechnen. Citrus ist nicht verpflichtet, Anzeigen zu liefern oder zu schalten, wenn das Guthaben auf dem Konto des Werbekunden nicht ausreicht, um die Gebühren oder Rabattbeträge für solche Anzeigen zu bezahlen.

Wenn Citrus gemäß einem vom System akzeptierten Gebot keine Anzeigen an die ausgewählten Websites und Ziele liefert, muss der Werbekunde, vorbehaltlich der Abschnitte 10.1 und 10.2, innerhalb von 60 Tagen nach dem Rechnungsdatum (Anspruchsfrist) einen Anspruch auf Gutschrift auf seinem Konto geltend machen, woraufhin Citrus die Gutschrift nach Prüfung des Anspruchs durch Citrus ausstellt.

Die Parteien erkennen an, dass Dritte Impressionen oder Klicks auf Anzeigen für verbotene oder unzulässige Zwecke generieren können, und in solch einem Fall der Werbekunde vorbehaltlich der Abschnitte 10.1 und 10.2 innerhalb der Anspruchsfrist einen Anspruch auf Gutschrift auf seinem Konto geltend machen muss, woraufhin Citrus die Gutschrift nach Prüfung des Anspruchs durch Citrus ausstellt.

Wenn der Werbekunde anderweitig Gebühren in Bezug auf die Dienste bestreitet, muss der Werbekunde Citrus innerhalb der Anspruchsfrist schriftlich benachrichtigen, und, vorbehaltlich der Abschnitte 10.1 und 10.2, wenn der Werbekunde dies nicht tut, entfällt jeglicher Anspruch in Bezug auf die bestrittenen Gebühren.

6. Kündigung

Diese Werbekundenvereinbarung bleibt entweder bis zum früheren Zeitpunkt in Kraft:

  • (a) Kündigung durch den Werbekunden gemäß Abschnitt 8;
  • (b) Kündigung durch Citrus gemäß Abschnitt 6.2; oder
  • (c) Kündigung durch Citrus gemäß Abschnitt 6.3.

Citrus kann diese Werbekundenvereinbarung jederzeit kündigen oder den Zugang des Werbekunden zum System und den Diensten aussetzen oder beenden, indem es dem Werbekunden eine schriftliche Kündigungsmitteilung übermittelt.

Unbeschadet aller anderen Rechte kann Citrus diese Werbekundenvereinbarung kündigen, wenn der Werbekunde gegen eine Bedingung der Werbekundenvereinbarung verstößt, einschließlich und ohne Einschränkung der Garantien in Abschnitt 1, indem er den Werbekunden schriftlich über den Verstoß des Werbekunden und die Entscheidung von Citrus, diese Werbekundenvereinbarung zu kündigen, informiert.

Bei Kündigung dieser Werbekundenvereinbarung:

  • (a) muss der Werbekunde sofort alle ausstehenden oder anderweitig unter dieser Werbekundenvereinbarung zu zahlenden Gebühren bezahlen, einschließlich aller vom Werbekunden bei Beendigung zu zahlenden Verwaltungsgebühren (wie in der Servicebeschreibung dargelegt);
  • (b) hat der Werbekunde keinen Anspruch auf Rückerstattung des Saldos des Werbekundenkontos und Citrus kann das Konto schließen; und
  • (c) muss der Werbekunde die Nutzung des Systems und der Dienste einstellen.

Die Verpflichtungen des Werbekunden und die Rechte von Citrus aus dieser Werbekundenvereinbarung in Bezug auf die Abschnitte 5, 4, 7, 7.3, 9, 10 und 11 überdauern den Ablauf oder die Beendigung dieser Werbekundenvereinbarung.

7. Geistiges Eigentum

Das System und die Dienste nutzen proprietäre und vertrauliche Informationen von Citrus und seinen Lizenzgebern, einschließlich Urheberrechten, die durch internationale Urheberrechtsgesetze geschützt sind, Erfindungen, die durch Patente oder angemeldete Patente geschützt sind, Geschäftsgeheimnisse und Marken (Citrus IP). Der Titel und das Eigentum an Citrus IP, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle geistigen Eigentumsrechte an Citrus IP, sind und bleiben das ausschließliche Eigentum von Citrus und seinen Lizenzgebern, und mit Ausnahme der eingeschränkten Lizenz, die dem Werbekunden von Citrus gewährt wird, behält sich Citrus alle Rechte, Titel und Interessen an Citrus IP vor. Der Werbekunde darf keine Maßnahmen ergreifen, die das Eigentum und die Rechte von Citrus und seinen Lizenzgebern an Citrus IP gefährden, einschränken oder stören. Der Werbekunde erkennt an, dass jegliches unbefugte Kopieren oder die unbefugte Nutzung von Citrus IP eine Verletzung dieser Werbekundenvereinbarung darstellt und streng verboten ist. Alle Fehlerberichte, Usability-Berichte, Testergebnisse und Rückmeldungen, die vom Werbekunden in Bezug auf die Dienste durchgeführt werden, sind das alleinige Eigentum von Citrus und seinen Lizenzgebern und können von Citrus und seinen Lizenzgebern für jeden Zweck verwendet werden.

Wenn Citrus dem Werbekunden in Verbindung mit den Diensten Software zur Verfügung stellt, gewährt Citrus dem Werbekunden eine eingeschränkte, nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung dieser Software. Diese Lizenz dient ausschließlich dem Zweck, den Werbekunden in die Lage zu versetzen, das System und die Dienste in der durch diese Werbekundenvereinbarung gestatteten Weise zu nutzen und in den Genuss der Vorteile zu kommen. Der Werbekunde darf keinen Teil des Systems oder der Dienste oder der enthaltenen Software kopieren, modifizieren, verteilen, verkaufen oder vermieten, noch darf er Reverse Engineering durchführen oder versuchen, den Quellcode dieser Software zu extrahieren, es sei denn, Gesetze verbieten diese Einschränkungen oder der Werbekunde hat die schriftliche Genehmigung von Citrus. Der Werbekunde darf den Urheberrechtsvermerk von Citrus oder andere Hinweise auf Eigentumsrechte, die an den Diensten, der Software oder der Dokumentation von Citrus angebracht oder darin enthalten sind, nicht entfernen, unkenntlich machen oder verändern.

Die Parteien erkennen an, dass der Werbekunde Citrus den Inhalt, die Ziele und Landing-Pages und andere Inhalte (Werbekundeninhalt) zur Verfügung stellt oder darauf zugreift, um Citrus die Erbringung Dienste zu ermöglichen. Der Werbekunde gewährt Citrus und den Kunden eine Lizenz zur Nutzung des Werbekundeninhalts für die Zwecke der Erbringung der Dienste.

Der Werbekunde erkennt an, dass alle Daten, die Citrus vom Werbekunden in Verbindung mit der Bereitstellung des Systems und der Dienste erfasst, Eigentum von Citrus sind.

8. Garantien und Entschädigungen

Der Werbekunde sichert Citrus zu, verpflichtet sich und gewährleistet, dass

  • (a) er das System und die Dienste nur in Übereinstimmung mit dieser Werbekundenvereinbarung und allen geltenden Gesetzen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Richtlinien und Gesetze in Bezug auf Spamming, Datenschutz, Obszönität und Verleumdung) nutzen wird;
  • (b) er die Dienste nicht für ungesetzliche oder diskriminierende Aktivitäten nutzen wird;
  • (c) er die Richtlinien einhalten wird; und
  • (d) er der Eigentümer aller geistigen Eigentumsrechte am Werbekundeninhalt oder anderweitig berechtigt ist, diese zu nutzen, und gestattet Citrus und den Kunden die Nutzung.

Wenn Citrus den begründeten Verdacht hat, dass die gemäß Abschnitt 8.1 abgegebenen Erklärungen, Zusicherungen und Garantien des Werbekunden unrichtig sind oder verletzt werden, kann Citrus diese Werbekundenvereinbarung kündigen, die Nutzung des Systems und der Dienste ganz oder teilweise verweigern und alle geeigneten Rechtsmittel einlegen.

Der Werbekunde erklärt sich damit einverstanden, Citrus und seine verbundenen Unternehmen, Muttergesellschaften, Tochtergesellschaften, leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Vertreter, Geschäftspartner und Lizenzgeber auf Kosten des Werbekunden von allen Ansprüchen Dritter, Klagen, Verfahren und Prozessen und allen damit verbundenen Verbindlichkeiten, Schäden, Vergleichen, Strafen, Bußgeldern freizustellen, schadlos zu halten und zu verteidigen, Kosten und Ausgaben (einschließlich, ohne Einschränkung, angemessener Anwaltsgebühren und anderer Ausgaben für die Beilegung von Streitigkeiten), die Citrus aus oder im Zusammenhang mit

  • (a) der Verletzung oder dem Verstoß gegen eine Bedingung dieser Werbekundenvereinbarung durch den Werbekunden, einschließlich, ohne Einschränkung, eines Verstoßes gegen die Zusicherungen, Zusagen und Garantien des Werbekunden gemäß Abschnitt 8.1;
  • (b) die Fahrlässigkeit oder das vorsätzliche Fehlverhalten des Werbekunden; oder
  • (c) die Nutzung oder der Missbrauch des Systems oder der Dienste durch oder im Namen des Werbekunden.

Citrus behält sich das Recht vor, die ausschließliche Verteidigung und Kontrolle einer Angelegenheit zu übernehmen, die ansonsten der Entschädigung durch den Werbekunden unterliegt, und der Werbekunde darf in keinem Fall eine Angelegenheit ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Citrus regeln.

9. Vertraulichkeit

Der Werbekunde erkennt an, dass er im Zusammenhang mit der Nutzung des Systems und der Dienste durch den Werbekunden und dieser Werbekundenvereinbarung von Zeit zu Zeit vertrauliche und geschützte Daten und Informationen erhält (vertrauliche Informationen). Solche vertraulichen Informationen sind das Eigentum von Citrus und seinen Lizenzgebern.

Der Werbekunde wird alle vertraulichen Informationen, die ihm von Citrus oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden, streng vertraulich behandeln. Der Werbekunde darf solche vertraulichen Informationen nur an Mitarbeiter, leitende Angestellte und Direktoren des Werbekunden weitergeben, die diese Informationen kennen müssen, um ihre jeweiligen Pflichten zu erfüllen; vorausgesetzt, dass jede dieser Personen eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung hat, die Vertraulichkeit dieser vertraulichen Informationen zu wahren. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Citrus wird der Werbekunde solche vertraulichen Informationen nicht an Dritte weitergeben (mit Ausnahme der Mitarbeiter, leitenden Angestellten und Direktoren des Werbekunden, wie oben dargelegt) oder solche vertraulichen Informationen anders als nur in dem Maße nutzen, wie es für den Werbekunden erforderlich ist, um die Dienste zu nutzen und seine Verpflichtungen im Rahmen dieser Werbekundenvereinbarung anderweitig zu erfüllen.

Wenn der Werbekunde eine Dokumentenanforderung, eine Befragung, eine Vorladung oder ein anderes rechtliches Verfahren (Anforderung) erhält, das gemäß seinen Bedingungen die Offenlegung von vertraulichen Informationen, die durch diese Werbekundenvereinbarung geschützt sind, erfordern würde, dann wird der Werbekunde Citrus unverzüglich nach Erhalt dieser Anforderung und vor der Abgabe einer Antwort darauf, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, schriftlich über den Erhalt einer solchen Anforderung informieren und eine Kopie davon zur Verfügung stellen.

Auf Verlangen von Citrus oder nach Ablauf oder vorzeitiger Kündigung dieser Werbekundenvereinbarung muss der Werbekunde alle vertraulichen Informationen, die sich im Besitz oder unter der Kontrolle des Werbekunden befinden, unverzüglich zurückgeben oder vernichten. Auf Verlangen wird der Werbekunde die Rückgabe oder Vernichtung all dieser vertraulichen Informationen schriftlich mit der Unterschrift eines bevollmächtigten Mitarbeiters bestätigen.

10. Gewährleistungsausschluss und Haftungsbeschränkung

KEINE GARANTIE: DER KUNDE ERKENNT AUSDRÜCKLICH AN UND STIMMT ZU, DASS DIE NUTZUNG DES SYSTEMS UND DER DIENSTE AUF SEIN EIGENES RISIKO ERFOLGT. IM GRÖSSTMÖGLICHEN NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG WERDEN DAS SYSTEM UND DIE ERBRACHTEN ODER ZUR VERFÜGUNG GESTELLTEN DIENSTE „WIE BESEHEN“ UND „WIE VERFÜGBAR“, MIT ALLEN FEHLERN UND OHNE GARANTIE JEGLICHER ART BEREITGESTELLT, UND CITRUS LEHNT HIERMIT ALLE GARANTIEN UND BEDINGUNGEN IN BEZUG AUF DAS SYSTEM UND DIE DIENSTE AB, SEI ES AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND ODER GESETZLICH, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN UND/ODER BEDINGUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER ZUFRIEDENSTELLENDEN QUALITÄT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER GENAUIGKEIT, DES RUHIGEN GENUSSES UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER. KEINE MÜNDLICHEN ODER SCHRIFTLICHEN INFORMATIONEN ODER RATSCHLÄGE, DIE VON CITRUS ODER SEINEN BEVOLLMÄCHTIGTEN VERTRETERN ERTEILT WERDEN, BEGRÜNDEN EINE GEWÄHRLEISTUNG. IN EINIGEN GERICHTSBARKEITEN IST DER AUSSCHLUSS STILLSCHWEIGENDER GARANTIEN ODER DIE EINSCHRÄNKUNG GELTENDER GESETZLICHER RECHTE EINES VERBRAUCHERS NICHT ZULÄSSIG, SODASS DER OBIGE AUSSCHLUSS UND DIE EINSCHRÄNKUNGEN MÖGLICHERWEISE NICHT GELTEN. BESTIMMTE GESETZGEBUNGEN, EINSCHLIESSLICH DES AUSTRALISCHEN VERBRAUCHERGESETZES, KÖNNEN GARANTIEN ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN GEBEN ODER VERPFLICHTUNGEN AUFERLEGEN, DIE NUR IN BEGRENZTEM UMFANG AUSGESCHLOSSEN, EINGESCHRÄNKT ODER MODIFIZIERT WERDEN KÖNNEN. DIESE BEDINGUNGEN MÜSSEN IN JEDEM FALL VORBEHALTLICH DIESER GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN GELESEN WERDEN.

HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG: SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, HAFTET CITRUS IN KEINEM FALL FÜR PERSONENSCHÄDEN ODER ZUFÄLLIGE, BESONDERE, INDIREKTE ODER FOLGESCHÄDEN JEGLICHER ART, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF SCHÄDEN AUS ENTGANGENEM GEWINN, DATENVERLUST, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG ODER ANDEREN KOMMERZIELLEN SCHÄDEN ODER VERLUSTEN, DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER DER UNFÄHIGKEIT ZUR NUTZUNG DES SYSTEMS ODER DER DIENSTE DURCH DEN KUNDEN ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN, UNABHÄNGIG VON DER HAFTUNGSTHEORIE (VERTRAG, UNERLAUBTE HANDLUNG ODER ANDERWEITIG) UND SELBST WENN CITRUS AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. EINIGE GERICHTSBARKEITEN ERLAUBEN KEINE BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG FÜR PERSONENSCHÄDEN ODER FÜR ZUFÄLLIGE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN, SODASS DIESE BESCHRÄNKUNG MÖGLICHERWEISE NICHT GILT. BESTIMMTE GESETZGEBUNGEN, EINSCHLIESSLICH DES AUSTRALISCHEN VERBRAUCHERGESETZES, KÖNNEN DIE MÖGLICHKEIT EINES HAFTUNGSAUSSCHLUSSES EINSCHRÄNKEN. WENN CITRUS NACH DEM AUSTRALISCHEN VERBRAUCHERGESETZ ODER ÄHNLICHEN GESETZEN HAFTET, BESCHRÄNKT CITRUS SEINE HAFTUNG IN BEZUG AUF JEGLICHE ANSPRÜCHE NACH DIESEN BESTIMMUNGEN AUF: IM FALLE VON WAREN NACH WAHL VON CITRUS: DEN ERSATZ DER WAREN ODER DIE LIEFERUNG GLEICHWERTIGER WAREN; DIE REPARATUR DER WAREN; DIE ZAHLUNG DER KOSTEN FÜR DEN ERSATZ DER WAREN ODER DIE BESCHAFFUNG GLEICHWERTIGER WAREN; ODER DIE ZAHLUNG DER KOSTEN FÜR DIE REPARATUR DER WAREN; UND IM FALLE VON DIENSTLEISTUNGEN NACH WAHL VON CITRUS: DIE ERNEUTE ERBRINGUNG DER DIENSTE; ODER DIE ZAHLUNG DER KOSTEN FÜR DIE ERNEUTE ERBRINGUNG DER DIENSTE.

Keine mündlichen oder schriftlichen Informationen oder Ratschläge, die von Citrus, seinen Wiederverkäufern, Vertretern oder Mitarbeitern erteilt werden, begründen eine Garantie oder erweitern in irgendeiner Weise den Umfang der hier enthaltenen Garantie.

Soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, sind weder Citrus noch einer seiner Wiederverkäufer, Lieferanten, Vertreter oder Auftragnehmer gegenüber dem Werbekunden oder einer anderen Person verantwortlich in Verbindung mit:

  • (a) der Aussetzung oder Einschränkung des Systems oder der Dienste in Übereinstimmung mit dieser Werbekundenvereinbarung oder jegliche Unterbrechung oder Verzögerung des Systems oder der Dienste, die durch Angelegenheiten außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Citrus verursacht werden;
  • (b) jeglichen Fehlern, Viren oder Bugs, die in dem System oder den Diensten vorhanden sind oder sich aus der Nutzung des Systems oder der Dienste ergeben, die nicht direkt durch Citrus verursacht wurden oder Citrus zuzuschreiben sind;
  • (c) jeglicher Inkompatibilität des Systems oder der Dienste mit anderer Software, Hardware oder Material;
  • (d) jeglichem Missbrauch oder Ausfall des Systems oder der Dienste;
  • (e) jeglichem Verlust, den der Werbekunde oder eine andere Person infolge von:
    • (i) jeglichem Missbrauch oder unbefugten Nutzung der Anmeldedaten für das Konto des Werbekunden;
    • (ii) jeglicher anderen Ursache, wenn die Ursache außerhalb der angemessenen Kontrolle von Citrus liegt; oder
    • (iii) eigener Fahrlässigkeit des Werbekunden oder das Versäumnis, die angemessenen Anweisungen von Citrus zu befolgen.

11. Allgemein

Der Werbekunde stimmt hiermit zu, dass Citrus irreparabel geschädigt wäre, wenn die Bedingungen dieser Werbekundenvereinbarung nicht ausdrücklich durchgesetzt würden, und daher stimmt der Werbekunde zu, dass Citrus bei Verstößen gegen diese Werbekundenvereinbarung zu angemessenen Rechtsmitteln vor jedem zuständigen Gericht berechtigt ist, zusätzlich zu den anderen Rechtsmitteln, die Citrus nach geltendem Recht zur Verfügung stehen.

Diese Werbekundenvereinbarung, einschließlich angenommener Gebote und etwaiger Änderungen, enthält die gesamte Vereinbarung der Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Werbekundenvereinbarung und ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen Mitteilungen, Darstellungen, Vorschläge, Verpflichtungen, Absprachen und Vereinbarungen, ob schriftlich oder mündlich, zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieses Vertrags.

Jede Mitteilung im Rahmen dieser Werbekundenvereinbarung muss schriftlich erfolgen. Citrus kann dem Werbekunden eine Mitteilung per E-Mail an die E-Mail-Adresse zukommen lassen, die der Werbekunde bei der Registrierung angegeben hat oder die vom Werbekunden über die Website von Zeit zu Zeit aktualisiert wird, oder über das Konto. Eine von Citrus übermittelte Mitteilung gilt am ersten Werktag nach ihrer Versendung als erfolgt. Der Werbekunde kann Citrus per E-Mail über to [email protected] oder über die Website benachrichtigen. Eine vom Werbekunden gegebene Mitteilung gilt als erfolgt, sobald sie von Citrus empfangen wurde.

Nichts in dieser Werbekundenvereinbarung stellt eine Partnerschaft, Agentur oder ein Joint Venture zwischen dem Werbekunden und Citrus dar.

Das Versäumnis von Citrus, zu irgendeinem Zeitpunkt die Erfüllung einer Bestimmung dieser Werbekundenvereinbarung zu verlangen, beeinträchtigt in keiner Weise das Recht von Citrus, diese zu einem späteren Zeitpunkt durchzusetzen, es sei denn, es wird schriftlich darauf verzichtet.

Der Werbekunde darf diese Werbekundenvereinbarung oder irgendwelche Rechte hierunter nicht abtreten. Citrus kann diese Werbekundenvereinbarung nach dem Ermessen von Citrus ohne Zustimmung oder Benachrichtigung des Werbekunden an ein verbundenes Unternehmen von Citrus abtreten.

Citrus kann die Bestimmungen und Bedingungen dieser Werbekundenvereinbarung von Zeit zu Zeit ändern, einschließlich aller Dokumente, die durch Verweis einbezogen sind. Wenn eine Änderung die Rechte des Werbekunden erheblich einschränkt, wird Citrus angemessene Anstrengungen unternehmen, um den Werbekunden zu benachrichtigen (z. B. durch Senden einer E-Mail an den Rechnungs- oder technischen Kontakt, den Sie in Ihrem Formular zur Kontoregistrierung oder über das Konto des Werbekunden angegeben haben). Wenn der Werbekunde mit der geänderten Werbekundenvereinbarung nicht einverstanden ist, kann der Werbekunde als einziges Rechtsmittel die Dienste gemäß Abschnitt 7 kündigen.

Sollte eine Bestimmung dieser Werbekundenvereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so gilt diese Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit nur für die betreffende Bestimmung oder den betreffenden Teil, während die übrigen Bestimmungen dieser Werbekundenvereinbarung in vollem Umfang wirksam bleiben.

Diese Werbekundenvereinbarung unterliegt den Gesetzen des Bundesstaates New South Wales, Australien, ohne Berücksichtigung der Grundsätze der Rechtswahl. Alle Streitigkeiten, die sich aus der Nutzung des Systems oder des Dienstes durch den Werbekunden und/oder dieser Werbekundenvereinbarung ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, unterliegen der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der Gerichte in Sydney, Australien. Der Werbekunde erklärt sich damit einverstanden, sich der persönlichen Zuständigkeit und dem Gerichtsstand dieser Gerichte zu unterwerfen.

12. Definitionen

Sofern nicht an anderer Stelle in diesem Dokument definiert, haben großgeschriebene Begriffe die folgende Bedeutung:

  • “Kontodaten” bezeichnet die von Citrus gemäß Abschnitt 1 akzeptierten Daten des Kontos des Werbekunden in der jeweils gültigen Fassung.
  • “Werbekunde” bezeichnet den Abonnenten für die Dienste unter dieser Werbekundenvereinbarung, wie in den Kontodaten angegeben.
  • “Werbekundenvereinbarung” bezeichnet diese Werbekundenvereinbarung und alle Dokumente, die hier durch Verweis einbezogen sind.
  • “Kampagne” bezeichnet eine einzelne Kampagne des Werbekunden zur Schaltung einer Anzeige oder von Anzeigen auf einer oder mehreren Websites über das System. Eine Kampagne kann auch Rabatte auf den Preis von Produkten des Werbekunden anbieten, die auf einer oder mehreren Websites erhältlich sind, oder kostenlose Muster anbieten.
  • “Klickgebühren” bezeichnet die Mindestgebühr von 0,50 £, die vom Werbekunden zu zahlen ist, wenn ein Nutzer auf eine Anzeige des Werbekunden klickt oder wie durch über das System akzeptierte Gebote bestimmt. In diesem Zusammenhang umfasst ein Klick jede Aktion, die über ein beliebiges Gerät (Desktop, Mobile, Tablet) sowohl in Browser- als auch in Mobile-App-Umgebungen ausgeführt wird, um eine Weiterleitung zur Landing-Page einer Anzeige zu initiieren, um mehr Informationen über das Produkt, das Gegenstand der Anzeige ist, zu erfahren oder um das Produkt, das Gegenstand der Anzeige ist, in den Warenkorb des Nutzers zu legen.
  • “Kunden” sind Online-Einzelhändler, an die der Werbekunde Produkte liefert, die Abonnenten des Systems sind.
  • “Dokumentation” bezeichnet die Ressourcen und die Dokumentation, die Citrus dem Werbekunden über die aktuellen Versionen der Support-Seiten von Citrus, der API-Dokumentation und anderer Seiten auf der Website zur Verfügung stellt.
  • “Gebühren” bezeichnet Klickgebühren und alle anderen vom Werbekunden zu zahlenden Gebühren und Entgelte, wie in der Dokumentation festgelegt.
  • “Rechte an geistigem Eigentum” bezeichnet alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum und umfassen, ohne Einschränkung, alle eingetragenen oder nicht eingetragenen Formen des Urheberrechts (und mit dem Urheberrecht verbundene Rechte und alle Umkehrungen und Erweiterungen des Urheberrechts), Designs, Patente, Marken, Dienstleistungsmarken, Domainnamen, Firmenwert und alle kommerziellen Informationen (einschließlich Know-how und vertraulicher Informationen), alle Anträge oder das Recht, die Eintragung eines dieser Rechte zu beantragen, alle Rechte, die nach den oben genannten oder ähnlichen Gesetzen in der ganzen Welt geschützt oder anerkannt sind, sowie alles, was von diesem Eigentum oder diesen Rechten kopiert oder abgeleitet wurde.
  • “Servicebeschreibung” bezeichnet die Beschreibung des Systems und der Dienste, wie sie in der Dokumentation von Zeit zu Zeit dargelegt wird.
  • “Dienste” bezeichnet die Bereitstellung des Zugriffs auf das System zusammen mit den zugehörigen Support-Diensten, wie in der Servicebeschreibung näher beschrieben.
  • “Website” bezeichnet die Website von Citrus unter www.citrusad.com oder eine andere Website oder Websites, die Citrus dem Werbekunden von Zeit zu Zeit mitteilt.